Heimordnung
Ein harmonisches Zusammenleben verschiedenster Menschen unter einem Dach erfordert nebst Toleranz, Rücksichtnahme und Verständnis für den Mitmenschen auch einige Leitlinien und Vereinbarungen.
Die Geschäftsführung wie auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Alters- und Pflegeheims Heimetblick möchten unseren Bewohnerinnen und Bewohnern den Aufenthalt so angenehm wie möglich gestalten und die Voraussetzungen für ein wohnliches Zuhause schaffen. Der Heimleitung und dem gesamten Personal ist es ein Anliegen, jede und jeden in der Gestaltung eines frohen und sinnvollen Lebensabends zu unterstützen.
In diesem Sinne bitten Sie, folgende Regeln zu beachten.
Öffnungszeiten
Das Heim ist von 07.00 bis 17.30 Uhr offen.
Ausserhalb dieser Zeiten benützen Sie die Hausglocke beim Haupteingang.
Besucher
Heimbewohner können jederzeit Besuch empfangen.
Essenszeiten
Morgenessen: 08.00 - 09.30 Uhr
Mittagessen: 11.45 Uhr
Z'vieri: 15.30 Uhr
Abendessen: 17.45 Uhr
Für die nicht bezogene einzelne Mahlzeit kann keine Reduktion des Pensionspreises gewährt werden. Das Fernbleiben von den Mahlzeiten ist dem Küchenchef zu melden.
Gäste
Gäste sind immer herzlich willkommen. Anmeldungen für zusätzliche Essen bitte dem Sekretariat oder der Küche melden.
Getränkeverkauf
Tafelgetränke zu den Mahlzeiten oder zum Mitnehmen aufs Zimmer können Sie im Restaurant bestellen. Tee und Mineralwasser stehen den Bewohnern gratis zur Verfügung.
Restaurant
Unser Restaurant ist öffentlich und täglich von 08.00 – 17.30 Uhr geöffnet. Auf Anfrage stehen wir auch gerne bei speziellen Anlässen und Familienfeiern zur Verfügung.
Veranstaltungen
Die Teilnahme an den vom Heim organisierten Veranstaltungen ist freiwillig. Selbstverständlich dürfen Sie auch Freunde und Angehörige zu diesen Anlässen einladen.
Rauchen
Das Rauchen ist aus Sicherheitsgründen (Brandgefahr) im Innenbereich nicht gestattet. Im Aussenbereich stehen Raucherzonen dazu zur Verfügung.
Telefon
Jedes Zimmer verfügt über einen Telefonanschluss. Die Anschlussgebühren werden monatlich in Rechnung gestellt.
Post
Alle im Heimetblick Wohnenden haben ihren eigenen Briefkasten. Die Post wird dem Heim kollektiv zugestellt und durch das Sekretariat verteilt.
Nachtruhe
Im Interesse Ihrer Zimmernachbarn bitten wir Sie, Fernsehgeräte und Musikanlagen auf Zimmerlautstärke zu stellen (Kopfhörer verwenden) und in den Gängen keinen Lärm zu machen.
Versicherungen
Kranken-, Unfall-, Mobiliarversicherung ist Sache des Heimbewohners.
Das Heim bietet für alle Heimbewohner eine Privathaftpflichtversicherung an.
Wertsachen/Effekte
Die Heimbewohner (gesetzliche Vertreter oder bevollmächtigte Person) tragen die alleinige Verantwortung. Das Heim kann nicht haftbar gemacht werden. Für Zahnprothesen und Hörgeräte kann bei Verlust keine Haftung übernommen werden.
Kündigung
In den ersten 8 Wochen kann der Vertrag mindestens 7 Tage im Voraus schriftlich aufgelöst werden. Danach kann beidseitig auf das Ende eines Monats gekündigt werden unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das Pensionsverhältnis kann durch die Heimleitung mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden, wenn ein Heimbewohner sich schwerwiegender Verstösse gegen die Ordnung im Heim zuschulden kommen lässt, seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt oder aus medizinischen Gründen für das Heim und/oder andere Heimbewohner untragbar ist.
Palliative Care
Wir respektieren den Willen und die Selbstbestimmung des Menschen im hohen Alter über seinen Tod zu bestimmen und schaffen mit Palliative Care die Voraussetzung für ein würdevolles Sterben. Als Institution gehen unsere Bemühungen dahin, eine gute Lebenssituation zu schaffen und Leiden erträglich zu machen.
Todesfall
Das eingebrachte Inventar bleibt den Erben zum Eigentum. Eine Haftung des Heimes für die Vollständigkeit des Inventars besteht nicht.
Trinkgelder
Dem Personal ist es nicht erlaubt, Trinkgelder oder Geschenke anzunehmen. Eine Spendenkasse für das gesamte Personal wird durch die Geschäftsleitung verwaltet.
Ärztewahl
Im Heimetblick besteht eine freie Ärztewahl. Auf Wunsch steht aber auch ein Heimarzt zur Verfügung.
Medikamente
Das Heim bezieht die Medikamente per «Medifilm-System» von der Medbase Apotheke in Zuchwil.
Beschwerden
Das Alters- und Pflegeheim Heimetblick verfügt über ein Beschwerdemanagement. Beanstandungen und Beschwerden, aber auch Anregungen und Hinweise nehmen wir jederzeit entgegen. Sie dürfen diese
mündlich oder schriftlich bei der Geschäftsleitung einreichen. Als unabhängige Beschwerdestelle können Sie sich auch an die Ombudsstelle für soziale Institutionen Kanton Solothurn, Bahnhofstrasse 18, in 5001 Aarau wenden. (Telefon 062 823 11 42) Link
Biberist, Januar 2022